Amtliche Bekanntmachung vom 14. Februar 2014Ergänzung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen sowie für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Die Handwerkskammer zu Leipzig erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 5. November 2013 und der Vollversammlung vom 4. Dezember 2013 genehmigt vom Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Datum vom 28. Januar 2014 folgende Ergänzungen im § 27 Absatz 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen sowie für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen.